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Die neue CSRD Richtlinie – So nutzen Sie Ihre Daten für eine nachhaltigere Zukunft

26.04.2023 Insa Menzel

Das Thema Nachhaltigkeit ist allgegenwärtig – und für rund 15.000 deutsche Unternehmen nimmt es seit Anfang des Jahres noch einmal ordentlich an Fahrt auf. Denn mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist gesetzlich fixiert: Betroffene Unternehmen müssen künftig ihre Bemühungen in den Bereichen „Environment, Social and Governance“ (ESG) detailgenau mit den passenden Daten transparent machen. Dabei verlangt die CSRD Richtlinie auch nach strategischen Informationen, klar definierten Zielen sowie dem Management von Risiken und Chancen.

Für die Verantwortlichen bedeutet das: Sie müssen ein komplexe Nachhaltigkeitsberichterstattung mit diversen qualitativen und quantitativen Kennzahlen aufsetzen – was schon für sich genommen Herausforderung genug ist. Gleichzeitig gilt es aber, das Große und Ganze im Blick zu halten. Denn wie die Praxis zeigt, wird ausgerechnet beim Nachhaltigkeitsreporting oft nicht langfristig gedacht, wodurch umfangreiche Potenziale – auch zum Erlangen der Nachhaltigkeitsziele – verloren gehen. Wie sich dies vermeiden lässt, werde ich im Folgenden näher beschreiben. Zuvor möchte ich aber noch genauer auf die CSRD Richtlinie und ihre Berichtsanforderungen eingehen.

CSRD Richtlinie – die Uhr tickt

Die Corporate Sustainability Reporting Directive und die damit verbundene Berichtspflicht ist seit dem 5. Januar gültig. Die Richtlinie löst die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und soll eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen sowie ein höheres Maß an Transparenz gewährleisten. Die Vorgaben treten in den folgenden Schritten für unterschiedliche Unternehmensgrößen in Kraft:

CSRD-Richtlinie ORAYLIS

Die Anforderungen an die Berichterstattung sind hoch. Im Rahmen einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse müssen Unternehmen die relevanten Themen identifizieren sowie entsprechende Kennzahlen definieren und mit Leben füllen. Dafür braucht es Daten, die prüfbar sind und den Status Quo in den verschiedenen Nachhaltigkeitskategorien widerspiegeln. Welche Kategorien das sind, möchte ich im Folgenden kurz darstellen.

ESRS als Vorgabe für die Berichterstattung

Bei den unterschiedlichen Nachhaltigkeitskategorien orientiert sich die CSRD Richtlinie an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) , die im Einklang mit den EU-Klimazielen entwickelt wurden. Sie unterteilen die ESG-Bereiche für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in verschiedene Subkategorien:

Environment – umweltbezogene Themen:

  • Klimawandel
  • Umweltverschmutzung
  • Wasser- und Meeresressourcen
  • Biologische Vielfalt und Ökosysteme
  • Ressourcenverbrauch und Kreislaufwirtschaft

Social – soziale und unternehmenskulturelle Themen:

  • Eigene Arbeitskräfte
  • Beschäftigte in der Wertschöpfungskette
  • Betroffene Personengruppen
  • Konsumenten und Endverbraucher

Governance – unternehmenspolitische Themen:

  • Geschäftsgebaren

Für jede dieser Kategorien müssen Unternehmen die Auswirkungen ihres Handelns in qualitativen und quantitativen Kennzahlen darstellen. Auf diese Weise wird die bereits angesprochene Vergleichbarkeit ermöglicht. Dennoch handelt es sich um ein komplexes Unterfangen, bei dem deutlich werden dürfte, dass ein „einfaches“ Reporting schnell an seine Grenzen gerät – insbesondere, wenn daraus konkrete Maßnahmen zur Optimierung abgeleitet werden sollen.

Darstellung von Herkunft, Zertifikaten und Warengruppen

Beispiel für einen Nachhaltigkeitsbericht mit dem Fokus auf Palmöl.

Nachhaltigkeit ist mehr als Reporting

Das Problem an einem reinen Reporting ist, dass es erst einmal nur die Ergebnisse wiedergibt. Aber was damit anfangen? Tatsächlich lassen sich die nackten Zahlen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nur richtig bewerten, wenn das gesamte Unternehmen mit all seine Daten ins Verhältnis gesetzt wird. Erst dann können die gewonnenen Erkenntnisse in strategische Maßnahmen – wie Prozessoptimierungen – übersetzt werden, die schließlich auf die angestrebten Nachhaltigkeitsziele einzahlen.

Daher geht es bei der Umsetzung der CSRD Richtlinie nicht nur um Nachhaltigkeitsberichte. Gefragt sind vielmehr zentralisierte Datenlösungen, die im Rahmen einer definierten Datenstrategie implementiert und unternehmensweit genutzt werden. Die positiven Effekte zeigen sich auf ganz unterschiedlichen Ebenen, wie z.B.:

  • Datenqualität: Standardisierte und bereinigte Daten liefern valide Ergebnisse und Kennzahlen.
  • Geschwindigkeit: Die relevanten Daten stehen performant und zuverlässig zur Verfügung.
  • Entscheidungsfindung: Entscheidungen werden faktenbasiert und mit einem 360-Grad-Blick auf das Unternehmen gefällt.
  • Risikobewertung: Risiken können verlässlicher eingeschätzt und verwaltet werden.
  • Berichtspflicht: Bessere Informationen sorgen für zufriedene Stakeholder-Gruppen und eine positive Gesamtwahrnehmung.
  • Arbeitsbelastung: Die Automatisierung von mühsamen manuellen Tätigkeiten entlastet die Beschäftigten.
  • Datenanalyse: Moderne Analysetools für den allgemeinen Gebrauch ermöglichen neue Ideen und Erkenntnisse.
  • Optimierungsmaßnahmen: Maßnahmen zur Verbesserung etwa von Prozessen lassen sich schnell und effektiver umsetzen.
  • Lösungseffizienz: Cloud-Plattformen erlauben einen effizienten und nachhaltigen Lösungsbetrieb.

Dies ist lediglich ein Ausschnitt der Auswirkungen, die der Einsatz einer Datenplattform in Hinsicht auf die Nachhaltigkeitsziele hat. Letztendlich hängt die Art des Nutzens stark vom jeweiligen Unternehmen und dessen Geschäft ab. Umso mehr steht fest: Das volle Potenzial von CSRD Initiativen wird erst durch ein strategisches Vorgehen ausgeschöpft.

Nachhaltigkeit planen und umsetzen

Was bedeutet das konkret? Wie können sich Unternehmen dem Thema nähern, insbesondere, wenn es am erforderlichen technischen Know-how mangelt? Bewährt haben sich hier spezielle Workshop-Formate, bei denen erfahrene Berater ein Team aus Vertretern aller Interessensgruppen strukturiert anleiten. Gemeinsam werden die Nachhaltigkeitsbestrebungen in der Gesamtheit betrachtet und entlang der IT-Strategie weiterentwickelt. Daraus resultieren nicht nur die richtigen Nachhaltigkeitskennzahlen. Vielmehr entsteht eine eindeutige Roadmap, nach der das Unternehmen Schritt für Schritt zu immer mehr Nachhaltigkeit geführt werden kann.

Damit ist auch klar: Wer dem Inkrafttreten der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ entspannt entgegensehen möchte, der sollte jetzt starten. Zwar greifen die Regelungen und Vorschriften für viele Unternehmen erst in zwei bis drei Jahren. Wie sich aber zeigt, gibt es bis dahin noch viel zu tun. Wenn Sie Ihr Unternehmen mit einem klaren Plan in eine nachhaltige Zukunft führen wollen, dann informieren Sie sich über unser Data Sustainability Assessment.

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